Albert Friehe
Albert Friehes Amtsführung als Bürgermeister der Stadt Bückeburg war geprägt von einer resoluten Umsetzung der Nürnberger Gesetze gegenüber jüdischen und „rassisch minderwertigen“ Einwohnern der Stadt. Der am 13. Juli 1904 als Bauernsohn im Dorf Mölme bei Hannover geborene Albert Friehe bestand 1924 seine Reifeprüfung. Studium und Promotion blieben jeweils unabgeschlossen. Der frühe Beitritt zur NSDAP machte ihn nach der Machtergreifung zu einem Alten Kämpfer und Träger des Goldenen Parteiabzeichens. Als Mitglied im NS-Studentenbund und Parteiaktivist folgte seine langjährige Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Bauernschulungskurse.
Am 1. April folgte trotz chronischer Gesundheitsprobleme und fachlicher Defizite durch Intervention von Gauleiter Alfred Meyer die umstrittene Ernennung des überzeugten Rasseideologen zum Bürgermeister der Stadt Bückeburg. Während seiner Amtszeit trieb er die „Arisierung“ von jüdischen Geschäften und Privatbesitz voran.
Nach der Entlassung aus der Internierungshaft der Alliierten Ende 1945 war Friehe angesichts der Entnazifizierung um die Wahrung seines bürgerlichen Ansehens und seiner Pensionsansprüche bemüht. Taktisches Geschick und Hartnäckigkeit gegenüber der Justiz zahlten sich schließlich 1955 aus, als der Stadtrat per Vergleich Friehes beamtenrechtlichen Ansprüchen kurz vor seinem Tod (5. April 1956) zustimmte und ihn posthum 1966 sogar beförderte.